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Beitrag von C.S.

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Schottergärten haben eine geringe Artenvielfalt und durch sie heizt sich der Siedlungsbereich an den immer häufiger werdenden heißen Tagen unnötig weiter auf. Daher ist die Neuanlage von Schottergärten seit einiger Zeit verboten. Dies hält aber viele Grundstücksbesitzer nicht davon ab, weiter neue Schottergärten anzulegen, wohl auch, weil von Seiten der Baurechtsbehörde keine Kapazitäten bestehen, Hinweisen nachzugehen und den Rückbau durchzusetzen. Auch bei Schottergärten, die vor der Neuregelung angelegt wurden, ist die rechtliche Zulässigkeit fraglich. Daher schlage ich vor:
- Personelle Verstärkung des Baurechtsamts zur Durchsetzung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
- Konsequente Ahndung der Neuanlage von Schottergärten mit Rückbauverfügung (§ 65 LBauO BW)
- Prüfung, inwieweit auch die Eigentümer von Schottergärten, die vor der Neuregelung angelegt wurden, zum Rückbau verpflichtet werden können.

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