Räumliche und bauliche Entwicklung

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Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung haben gemeinsam Leitthesen zum Thema räumliche und bauliche Entwicklung erarbeitet.

 

Bekenntnis:

Stutensee steht für einen schonenden Umgang mit Flächen. Entwicklungsmöglichkeiten werden gesichert, zielgerichtet verfolgt und bedarfsgerecht umgesetzt unter Beachtung besonderer Qualitätskriterien.

 
Leitthesen:

I. Innenentwicklung
Der Schwerpunkt der baulichen und räumlichen Entwicklung liegt bei der doppelten Innenentwicklung über Vorhaben- und Erschließungspläne.
  • Begriffserklärung: Doppelte Innenentwicklung

    Doppelte Innenentwicklung

    Doppelte Innenentwicklung heißt, die Entwicklung der Städte in ihrem Bestand nicht nur im Sinne einer baulichen Verdichtung zu betreiben, sondern den Blick zugleich auch auf die Erhaltung, Vernetzung, Weiterentwicklung und Qualifizierung der grünen Infrastruktur (z. B. Bäume, Sträucher, Wiesen, Grünflächen) und blauen Infrastruktur (z. B. Flüsse, Bäche, Anlagen wie Brunnen oder Wasserspielplätzen für alle Generationen) zu richten. Beides muss als Einheit konzeptionell zusammengeführt werden. 

  • Begriffserklärung: Vorhabenbezogene Bebauungspläne

    Vorhabenbezogene Bebauungspläne

    Mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen wird Planungsrecht zur Realisierung eines bestimmten Vorhabens geschaffen. Neben dem Vorteil, dass bereits im Verfahren eine sehr detaillierte Planung des Vorhabens öffentlich bekannt ist und somit diskutiert werden kann, besteht auch die Möglichkeit, weitgehende vertragliche Regelungen zur Absicherung der tatsächlichen Umsetzung zu treffen. Vorhabenbezogenen Bebauungspläne sind aufgrund dieser möglichen vertraglichen Steuerung ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Anforderungen der doppelten Innenentwicklung. 

II. Baulandpolitisches Handlungsprogramm
Stutensee arbeitet mit einem baulandpolitischen Handlungsprogramm.
Die langfristige Ausrichtung der Grundstückspolitik ist durch einen vorausschauenden Umgang mit privaten und städtischen Flächen geprägt.

 
  • Begriffserklärung: Baulandpolitisches Handlungsprogramm

    Baulandpolitisches Handlungsprogramm

    In einem baulandpolitischen Handlungsprogramm sollen die verschiedenen Aspekte und Grundsätze im Zusammenhang mit kommunalen Grundstücken und deren Verwendung, den Planungszielen und den baulichen Standards definiert und zusammengefasst werden. Mit dem Handlungsprogramm soll eine nach innen und außen transparente verbindliches Regelwerk für Dritte (insbesondere Vorhabenträger / Investoren) sowie die Kommune selbst (Gemeinderat und Verwaltung) geschaffen werden. 

III. Stadtteilspezifische Strukturen
Alle Stadtteile bilden eine Einheit, unter Bewahrung der charakteristischen Eigenschaften.