Dauerhafte Mist-Lagerung nahe Büchig

Erneute Beschwerde gegen Lagerung von Mist, DIREKT neben dem Fußweg.
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Bereits am 14.08.2022 wurde hierzu eine Meldung eingestellt.

Laut Stellungnahme:
"Eine Zwischenlagerung von Mist ist über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zulässig. Es müssen jedoch jährlich Standortwechsel vorgenommen werden.
Laut der Stellungnahme müsste dieser jährlich gewechselt und die Lagerung des Mists nur 6 Monate betragen."

Dies ist in diesem Fall nicht erfolgt. 
1. Der Misthaufen lagert schon seit über einem Jahr an diesem Standort.
2. Der Misthaufen vergrößert sich stetig und eine Abtragung nach 6 Monaten erfolgt nicht.

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