Erneute Beschwerde gegen Lagerung von Mist, DIREKT neben dem Fußweg.

Laut Stellungnahme:
"Eine Zwischenlagerung von Mist ist über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zulässig. Es müssen jedoch jährlich Standortwechsel vorgenommen werden.
Laut der Stellungnahme müsste dieser jährlich gewechselt und die Lagerung des Mists nur 6 Monate betragen."
Dies ist in diesem Fall nicht erfolgt.
1. Der Misthaufen lagert schon seit über einem Jahr an diesem Standort.
2. Der Misthaufen vergrößert sich stetig und eine Abtragung nach 6 Monaten erfolgt nicht.
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Der Misthaufen wurde beseitigt und 3 Meter weiter ist schon der nächste.
Aktuell ist diese Mistablagerung beseitigt.
Bleibt abzuwarten, wie lange es so bleibt.