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Beitrag von Julia

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Im Jahr 2002 hat die EU die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm" erlassen.

Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie lautet: "Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht." Hierfür ist es notwendig "schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern."
(Quelle: www.umweltbundesamt.de)

Tags wie nachts klingelt die Glocke des Alten Rathauses in Büchig jede halbe Stunde. Besonders abends und nachts, wenn andere Umgebungsgeräusche leiser werden, fällt die Lautstärke dieser Glocke immens auf. Wer im Sommer auf der Terrasse sitzt, wird alle 30 Minuten im Gespräch unterbrochen. Nächtliches Lüften ist nicht möglich, da das Klingeln regelmäßig aus dem Schlaf reißt. Hierdurch gibt es direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner*innen durch Lärm, sommerliche Hitze und dadurch befeuerten Schlafmangel. Es betrifft übrigens nicht nur die unmittelbare Nachbarschaft, sondern auch Bewohner*innen 1-2 Straßen entfernt.

Ich schlage die Abschaltung der Glocke von 21/22 Uhr bis 6/7 Uhr vor, sowie das Einstellen des mehrminütigen Dauerklingelns morgens und abends.

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